Gut beraten
Der richtige Berater ist Geld wert
Sowohl Übergeber als auch Übernehmer stehen im Prozess der Nachfolge vor vielen schwierigen Fragen. Insbesondere steuerliche und rechtliche Probleme werden sie ohne fachkundigen Rat kaum allein bewältigen können. Aber an wen soll man sich wenden, wenn man nicht auf eigene Kontakte zurückgreifen kann? Wie unterscheidet man seriöse von weniger zuverlässigen Beratern? Hier ein paar Tipps, die bei der Orientierung helfen sollen.
Ausgangssituation
Klare Vorstellungen und Vorgaben helfen jedem Berater, seinem Mandanten zu helfen. Zu welchem Thema oder welchen Themen soll beraten werden, zu welchen nicht? Welches Ziel wird mit der Beratung verfolgt?
Je konkreter der Beratungsinhalt umrissen werden kann, desto besser kann der Berater, sofern er denn der richtige Ansprechpartner für das jeweilige Thema ist, Zeitumfang und Kosten der Beratung abschätzen. Das wiederum ermöglicht es dem Mandanten, einen genauen Abgleich mit dem zur Verfügung stehenden Budget zu machen.
Kenne Deinen Berater
Was für Kunden und Lieferanten gilt, ist für den persönlichen Berater nicht weniger wichtig. Informationen über Berater bietet das Internet, Empfehlungen können häufig Freunde oder bekannte Unternehmer geben. Auch die Kammern und Verbände können bei der Suche nach einem geeigneten Berater behilflich sein.
Es lohnt sich auf jeden Fall zu prüfen, ob der Berater über Erfahrungen mit Unternehmen der speziellen Branche und Größe verfügt. Darüber geben etwa Referenzen Aufschluss, die stichprobenartig überprüft werden sollten.
Vorgespräch
Ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch hilft, noch offene Fragen zu klären. Außerdem bietet es die Möglichkeit, eine Übereinstimmung auf persönlicher Ebene zu prüfen. Die Beratung kann fachlich noch so gut sein: Stimmt die Chemie zwischen Berater und Mandanten nicht, ist keinem geholfen. Man sollte sich also darüber hinaus vergewissern, dass der Gesprächspartner im Vorgespräch auch der künftige Berater ist.
Angebot
Am Ende des Vorgespräches sollte dem Berater der mögliche Auftrag deutlich geworden sein, sodass er ein Angebot erstellen kann. Am besten holt man sich zwei bis drei Angebote verschiedener Berater ein. Vergleichen lohnt sich auch hier.
Das Angebot sollte den inhaltlichen Leistungsumfang möglichst genau beschreiben. Daher ist es wichtig, dass sich der Rat Suchende selbst darüber im Klaren ist, zu welchen Punkten und mit welchem Ziel er eine Beratung wünscht. Allgemein gehaltene Formulierungen im Angebot sind ungeeignet und können im Zweifelsfall zum Nachteil für den Rat Suchenden werden.
Entscheidendes Kriterium in jedem Angebot sind natürlich auch die Kosten. Üblicherweise werden Tageshonorare auf Basis von Beratertagen vereinbart. Honorare auf Stundenbasis sind nicht zu empfehlen. Möglich wäre dagegen die Vereinbarung eines Festhonorares. Allerdings sollte man hier wachsam prüfen, um keinem Lockangebot zu erliegen, das in der Folge zu weiteren Kosten führt.
Man kann auch eine Leistungsgarantie für einzelne Beratungsabschnitte vereinbaren. Dann ist auch die Vereinbarung von Abschlagszahlungen möglich. Sie sollten aber erst nach erbrachter Leistung getätigt werden.
Beraterhonorare liegen je nach Qualifikation, Erfahrung und Reputation zwischen 600 und 5.000 Euro pro Tag. Keinesfalls richtet sich das Honorar nach den Einkünften des Mandanten oder Umsätzen seines Unternehmens.
Das Angebot sollte darüber hinaus konkrete Angaben über mögliche Zusatzkosten enthalten. Umfasst das Beraterhonorar Besuche im Unternehmen? Ist eine Berichterstattung enthalten und in welchem Turnus? Werden Reisekosten und sonstige Auslagen zusätzlich berechnet oder sind sie inklusive? Das ist vor allem dann bedeutend wenn der Berater weite Anreisewege hat. Gegebenenfalls sollte man prüfen, ob es entsprechend qualifizierte Berater in der näheren Umgebung gibt, um teure Spesenrechnungen zu vermeiden.
Alle Angebote sollten gründlich geprüft und miteinander verglichen werden. Bei der Prüfung können auch Kammern und Verbände behilflich sein.
Beratungsvertrag
Ist die Entscheidung zugunsten eines Beraters gefallen, folgt als nächster Schritt der Abschluss eines schriftlichen Beratungsvertrages. In ihm sollten der genaue Leistungsumfang, ein zeitlicher Rahmen und Umfang oder konkrete Termine für die Lieferung von Teilergebnissen sowie alle Kosten und das Honorar geregelt sein. Sinnvoll ist es, die Erstellung eines schriftlichen Berichtes über die Beratungsergebnisse zu vereinbaren. Zum einen hilft es beim persönlichen Rekapitulieren, zum anderen ist er ein wichtiges Dokument, sofern bei der Bundesagentur für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung ein Beratungszuschuss beantragt wurde.
Der Vertrag regelt zudem die Zahlungsmodalitäten. Üblicherweise sollte eine konkrete Abrechnung in einer Rechnung nach vollständiger Leistungserbringung erfolgen. Ist die Beratung sehr umfangreich und geht über einen längeren Zeitraum, kann auch eine Abschlagzahlung nach Lieferung von Teilergebnissen vereinbart werden. Die Teilergebnisse und der entsprechende Abschlag sollten klar bezeichnet werden.
Schließlich sollte der Vertrag Bestimmungen darüber enthalten, auf welche Weise vertragliche Änderungen zustande kommen und wer unter welchen Umständen vom Vertrag zurücktreten kann.
Für alle notwendigen Schritte sollte man sich so viel Zeit lassen, wie man dafür benötigt. Blumige Versprechen oder der Aufbau von Druck sprechen nicht für ernst gemeinte, seriöse Angebote.
Der Experte

Knut Jahnke war von 2016 bis 2018 Teamleiter und Koordinator bei "Unternehmensnachfolge in MV". Aus dem Bankensektor kommend, verfügt er über umfangreiche Kenntnisse über die Wirtschaft und einzelne Branchen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei hatte er im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen häufig Berührungspunkte zur Nachfolgethematik und kennt aus Gesprächen mit Unternehmern die Schwierigkeiten, die sich mit der Frage nach der Unternehmenszukunft ergeben können.
BAFA-Förderung
Für Beratungsleistungen können Unternehmen Fördergelder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows", das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert wird, unterstützt allgemeine Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungsschwerpunkte zur Verringerung struktureller Ungleichheiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen ab der Gründung, die gemäß EU-Mittelstandsdefinition als kleines oder mittleres Unternehmen gelten. Die Höhe der Förderung kann bei einer maximalen Bezuschussung von höchstens 3.200 Euro nach Unternehmensart und Region bis zu 90 Prozent betragen. Nähere Informationen bietet der Flyer zum Programm sowie die Website der BAFA.
GSA-Beratung
Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung ist eine landeseigene Gesellschaft und unterstützt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung ihrer arbeitsmarktpolitischen Ziele. Zu den Leistungen der GSA gehört etwa die Förderung von Beratungen für Unternehmen zur Vorbereitung der Nachfolge. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Beratung beantragt und genehmigt sein muss. Details und die entsprechenden Antragsformulare zum Download gibt es hier.